Redispatch 2.0

Neuer Aufwendungsersatz bei Redispatch 2.0: Was ändert sich für Anlagenbetreiber und Bilanzkreisverantwortliche?

Durch die jüngste EnWG-Novelle, die am 23.12.2025 in Kraft getreten ist, verändert sich der finanzielle Ausgleich bei Redispatch-Maßnahmen. Während der grundsätzliche Ablauf einer Redispatch-Maßnahme gleich bleibt, ergeben sich für Sie als Anlagenbetreiber, für uns als Ihren Anschlussnetzbetreiber sowie für den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) Ihres Direktvermarkters/Lieferanten einige Anpassungen in der Abrechnung.

Wenn wir die Leistung Ihrer Anlage zeitweise reduzieren müssen, stimmen wir weiterhin im Nachgang zur Redispatch-Maßnahme die Ausfallarbeit mit dem Betreiber der technischen Ressource ab und übermitteln die Daten an Ihren Lieferanten, der sie an den BKV weitergibt. Auch am Prozess der Vorabinformation an den Lieferanten und den Einsatzverantwortlichen ändert sich nichts.

Bisher stellte uns der BKV seine Kosten für die finanzielle Kompensation des bilanziellen Ausgleichs auf Basis der abrechnungsrelevanten Ausfallarbeit direkt in Rechnung. Wir prüften diese Rechnung und beglichen sie gegenüber dem BKV. Parallel dazu haben Sie als Anlagenbetreiber von uns den finanziellen Ausgleich für die Regelung Ihrer Anlage aufgrund einer Redispatch-Maßnahme im Gutschriftenverfahren erhalten.

Mit § 14 Abs. 1b EnWG wird dieses Verfahren ab dem 23.12.2025 verändert: Der gesetzliche Anspruch auf einen angemessenen Aufwendungsersatz für die Durchführung des bilanziellen Ausgleichs durch den BKV liegt nun direkt bei Ihnen als Anlagenbetreiber. Das bedeutet, dass wir als Netzbetreiber den Aufwand, der durch den bilanziellen Ausgleich entsteht, künftig unmittelbar an Sie erstatten. Der BKV Ihres Lieferanten führt den bilanziellen Ausgleich weiterhin durch, ist aber nicht mehr in die finanzielle Abwicklung mit uns eingebunden.

Für Sie wird die Abrechnung damit erweitert, da der Aufwendungsersatz für die Durchführung des bilanziellen Ausgleichs durch den BKV gemeinsam mit der Vergütung für die Ausfallarbeit (finanzieller Ausgleich) ausgezahlt wird. Die Höhe des Aufwendungsersatzes wird noch durch die Bundesnetzagentur festgelegt; bis dahin akzeptiert die Bundesnetzagentur zur Berechnung des angemessenen Aufwendungsersatzes für die Durchführung des bilanziellen Ausgleichs Kosten in Höhe der Anwendung des „Mischpreisverfahrens“ nach der BDEW-Übergangslösung.

Die wesentlichen Änderungen in aller Kürze: Die EnWG-Novelle verändert nicht den Ablauf einer Redispatch-Maßnahme. Die Änderung betrifft ausschließlich die Zahlungsströme des Aufwendungsersatzes für die Durchführung des bilanziellen Ausgleichs. Für Redispatch-Maßnahmen ab dem 23.12.2025 erhalten Sie als Anlagenbetreiber künftig diesen Aufwendungsersatz. Die Aufgabe des bilanziellen Ausgleichs der Redispatch-Maßnahme verbleibt weiterhin bei Ihrem BKV. Für Redispatch-Maßnahmen bis einschließlich 22.12.2025 gilt der bis dato etablierte Prozess gemäß der BDEW-Übergangslösung.

Aktueller Hinweis

Die VSE Verteilnetz GmbH beginnt noch nicht mit dem bilanziellen Ausgleich zum 1. Juni 2022

Für den Start der Zielprozesse für Redispatch 2.0 laufen seit Monaten operative Tests mit unseren vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber der Amprion GmbH. Unter Berücksichtigung der Mitteilungen Nr. 8 und 9 zum Redispatch 2.0 der Bundesnetzagentur werden wir in Abstimmung mit der Amprion GmbH zum 1. Juni 2022 nicht in den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen mit an unserem Netz angeschlossenen Anlagen starten.

Hinweis

VSE Verteilnetz GmbH erklärt Betriebsbereitschaft – Beginn der Testphase

Die Einführung des Redispatch 2.0-Prozeses ist in die nächste Phase getreten. Ab dem 1. März 2022 sieht die Branchen-Übergangslösung im sogenannten parallelen Testbetrieb gemeinsame Tests der Marktpartner (vorgelagerte und nachgelagerte Netzbetreiber sowie Einsatzverantwortliche und Lieferanten) vor. Voraussetzung für den Start der Tests ist, dass die den ÜNB direkt nachgelagerten Netzbetreiber sowohl dem betreffenden ÜNB als auch der BNetzA ihre Betriebsbereitschaft melden.
Die VSE Verteilnetz GmbH hat ihre Betriebsbereitschaft zum 28.02.2022 erklärt und  führt derzeit entsprechende Test durch.

Hinweis - Go Live Connect +

Gemäß dem Einführungsszenario des BDEWs soll der Austausch der initialen Stammdaten zwischen dem Einsatzverantwortlichen (EIV) und dem Netzbetreiber über den Data-Provider ab dem 1. Juli 2021 beginnen. Für die energis Netzgesellschaft mbH übernimmt RAIDA (RAIDA.de) die Funktionalitäten des Data-Providers gemäß Festlegung BK6-20-059. Letzte technische und organisatorische Maßnahmen sind bei uns noch offen. Sobald wir über das RAIDA-System erreichbar sind, werden wir Sie hier informieren.

Wichtige Informationen für Einsatzverantwortliche (EIVs)

Mit der Nutzung der Datenaustauschplattform Connect+ bestätigen Sie als Marktakteur (Anlagenbetreiber, Bilanzkreisverantwortlicher, Lieferant bzw. Einsatzverantwortlicher) gegenüber der VSE Verteilnetz GmbH, dass die hier verlinkten Anforderungen an die Marktakteure für die Nutzung von RAIDA befolgt werden. Die Bestätigung erfolgt über das Akzeptieren der Anforderungen des Anschlussnetzbetreibers an die Marktakteure für die Nutzung von RAIDA durch die o.g. Marktakteure im Rahmen des Registrierungsprozesses des RAIDA-Systems auf der Internetseite RAIDA.de. Für die VSE Verteilnetz GmbH übernimmt RAIDA die die Funktionalitäten des Data-Providers gemäß Festlegung BK6-20-059.

Wichtige Informationen für Betreiber der Technischen Ressource (BTRs)

Für den Datenaustausch zwischen dem Netzbetreiber und dem BTR im Rahmen der Marktkommunikation (MaKo) ist der Austausch von EDIFACT-Zertifikaten erforderlich. Das EDIFACT-Zertifikat der VSE Verteilnetz GmbH steht zum Download bereit. Das EDIFACT-Zertifikat des BTR muss dem Netzbetreiber übermittelt werden. Hierfür versenden Sie Ihr Zertifikat bitte per E-Mail an die folgende Adresse: stromeinspeisung@energis-netzgesellschaft.de. Das Kontaktdatenblatt des Netzbetreibers, auf dem die E-Mailadresse für den 1:1-Datenaustausch im Rahmen der Marktkommunikation hinterlegt ist, finden Sie unter diesem Link.

Was ist Redispatch 2.0?

Aktuell werden durch Redispatch Überlastungen während der Stromübertragung im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber vermieden und somit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gewährleistet.

Die Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0) wurden im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABeG 2.0, Inkrafttreten am 17. Mai 2019) aufgenommen und sind ab dem 1. Oktober 2021 von allen Marktpartnern, wie z.B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern, umzusetzen.

Die Gesetzesänderung stellt auch in den Bereichen Marktprozesse, Kommunikation, Datenbedarfe und -austausch neue Herausforderungen dar. Zukünftig sind auch Verteilnetzbetreiber betroffen, die bisher das Einspeisemanagement nicht als Instrument genutzt haben. Zur Vermeidung von Netzengpässen nehmen derzeitig nur konventionelle Erzeugungsanlagen mit mehr als 10 Megawatt (MW) installierter Nennleistung am Redispatch der Übertragungsnetzbetreiber teil. Zukünftig werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner gleich 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen. Dazu gehören dann neben Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen.

Die VSE Verteilnetz GmbH hat die Herausforderungen zum Aufbau völlig neuer Prozesse für die Behandlung von Netzengpässen angenommen. Die wichtige Rolle der Verteilnetzbetreiber im Gesamtsystem und im Rahmen der Energiewende wird damit unterstrichen.

... zum Film Redispatch 2.0

Fragen und Antworten

Durch Redispatch werden Engpässe bei der Übertragung von Strom im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber ausgeglichen. Dazu wird die Stromerzeugung vorübergehend angepasst: Auf der einen Seite wird die Stromeinspeisung reduziert und auf der anderen Seite erhöht. Mit dieser Vorgehensweise wird gleichzeitig der Energiebedarf gedeckt und die Versorgungssicherheit aufrechterhalten. Derzeitig erfolgt Redispatch durch Regelung konventioneller Kraftwerke mit einer Leistung über 10 MW.

Die Grundsätze der Einspeisemanagement-Maßnahmen für EE- und KWK-Anlagen sind bisher in dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und in dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) beschrieben. Diese werden mit dem Inkrafttreten von Redispatch 2.0 in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) integriert.

Mit dem weiterentwickelten Redispatch 2.0-Prozess sollen die Gesamtkosten aus dem konventionellen Redispatch und dem Einspeisemanagement optimiert und damit die Netzentgelte gesenkt werden.

Wesentliche Unterschiede zwischen Einspeisemanagement und Redispatch sind die Engpassvorausschau sowie der energetische und bilanzielle Ausgleich von Maßnahmen.

Bislang reagiert das heutige Einspeisemanagement in Echtzeit auf zu erwartende Überlastungen im Netz. Zukünftig werden beim Redispatch die Entwicklung von Last und Einspeisung prognostiziert und Maßnahmen gegen zu erwartende Überlastungen von Betriebsmitteln schon im Vorfeld eingeleitet. Dies führt zu einem Ausgleichsmechanismus durch den Netzbetreiber, ohne dass die Energiebilanz (im Gegensatz zum Einspeisemanagement) verändert wird.

Regelungen von Anlagen können "neu" anhand von vorgegebenen Fahrplänen durch den Anlagenbetreiber umgesetzt werden oder wie bisher über technische Einrichtungen durch den Anschlussnetzbetreiber erfolgen. Dabei werden im Redispatch 2.0 konventionelle, EE- und KWK-Anlagen und Speicher ab einer installierten Leistung von 100 kW einbezogen. Auf Verlangen des Netzbetreibers können auch steuerbare Photovoltaikanlagen kleiner gleich 100 kW zur Leistungsreduzierung aufgefordert werden.

Zukünftig hat auch der Bilanzkreisverantwortliche einen Anspruch auf bilanziellen Ausgleich für die abgeregelten Strommengen. Der bilanzielle Ausgleich der angemeldeten Fahrpläne des Bilanzkreisverantwortlichen, z.B. des Direktvermarkters oder Anschlussnetzbetreibers, erfolgt durch den Übertragungsnetzbetreiber oder den Anschlussnetzbetreiber. Dabei wird der Bilanzkreis des Bilanzkreisverantwortlichen so gestellt, als hätte die Maßnahme nicht stattgefunden.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unterstützt die Vorbereitung und Umsetzung des Redispatch 2.0 mit der "Branchenlösung Redispatch 2.0" sowie Anwendungshilfen zu den Themen Daten, Bilanzierung und Abrechnung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BDEW.

Ausgehend von der Branchenlösung des BDEW hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) verschiedene Festlegungen zur Umsetzung des Redispatch 2.0 getroffen.

Im Netzbetreiberprojekt Connect+ erarbeiten die Netzbetreiber gemeinsam einheitliche Lösungen zum Datenaustausch. Bei den Netzbetreibern, Bilanzkreisverantwortlichen und Einsatzverantwortlichen sowie Einspeiseanlagen müssen IT-Systeme angepasst werden und Schnittstellen zwischen den Marktteilnehmern aufgebaut oder erweitert werden.

Die betroffenen Anlagenbetreiber werden über die Lieferung von Stammdaten und Fahrplänen informiert.

Connect +: Der richtige Weg für den Datenaustausch im Redispatch 2.0

Welches Ziel verfolgt Connect +?

Connect+ wurde von vier Übertragungsnetzbetreibern und 17 Verteilnetzbetreibern aufgesetzt und gewährleistet einen sicheren und effizienten Datenaustausch im Rahmen des Redispatch 2.0. Die Plattform Connect+ stellt eine Art Postverteilzentrum für die Weiterleitung von Informationen zwischen den Akteuren aus dem Redispatch-Prozess dar. Die 21 Netzbetreiber haben für sich beschlossen, den Austausch von Informationen zwischen Anlagenbetreibern, Direktvermarktern und Netzbetreibern über diese Plattform abzubilden.

Welche Vorteile bietet Connect +?

Connect+ bietet für alle Akteure im "Redispatch 2.0"-Prozess einen sogenannten Single Point of Contact (SPoC). Damit erfolgt die Übergabe der benötigten Daten an einer zentralen Stelle. Dadurch werden kostenintensive und fehlerintensive Schnittstellen in alle Richtungen der beteiligten Akteure eingespart. Somit ist lediglich eine Schnittstelle zwischen Connect+ und dem vom jeweiligen Akteur genutzten System erforderlich. Das bietet den Vorteil, dass Datenpakete an mehrere Akteure gleichzeitig verschickt werden können. Dadurch wird die Handhabbarkeit des „Redispatch 2.0"-Prozesses deutlich vereinfacht.

Weiterführende Informationen zu Redispatch 2.0

Projekt Connect +

Hier finden Sie alle Informationen zu Connect + - Details, Herausforderungen und Ziele Connect+

Nützliche Links zu Redispatch 2.0