Infopflichten

Die VSE Verteilnetz GmbH veröffentlicht hier gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Daten zu ihrem Verteilnetz Strom, den Gleichbehandlungsbericht sowie Informationen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG. Die Veröffentlichung und Aktualisierung erfolgt sukzessive und unverzüglich nach Verfügbarkeit der entsprechenden Daten.

Allgemeine Informationen

Nach § 12 Abs. 3 sind Netzbetreiber verpflichtet einen Differenzbilanzkreis zu führen. Von dieser Verpflichtung sind Netzbetreiber, an deren Verteilnetz weniger als 100.000 Kundinnen und Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, ausgenommen.

Hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die VSE Verteilnetz GmbH, an deren Verteilnetz weniger als 100.000 Kundinnen und Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, von der Verpflichtung zur Führung eines Differenzbilanzbilanzkreises ausgenommen.

Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kundinnen und Kunden mit Elektrizität
Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-06-009, GPKE)

Die VSE Verteilnetz GmbH zeigt hiermit an, dass Sie gem. Tenorziffer 5 des Beschlusses BK6-06-009 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 freiwillige bilaterale Vereinbarungen anbietet. Auf Nachfrage legen wir allen Dritten zur Abwicklung der Netznutzung bei der Belieferung von Letztverbrauchern mit Elektrizität ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vor, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann. Anfragen richten Sie bitte an info@vse-verteilnetz.de

Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf der Internetseite www.edl-netz.de

Die VSE Verteilnetz GmbH ist kein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 36 EnWG.

Der Verteilnetzbetreiber VSE Verteilnetz GmbH ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung seiner Netze verantwortlich. Er hat technische Mindestanforderungen für Anschlüsse an diese Netze zu veröffentlichen.

Diese Anforderungen sind in den "Technischen Anschlussbedingungen (TAB)" beschrieben.

Technische Anschlussbedingungen Hochspannung - gültig ab 01.05.2020


Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung - gültig ab 01.02.2020


Mit der ANV erfolgt die Schaffung einer einheitlichen Netzrichtlinie für Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz aller regionalen Versorgungsunternehmen der E.ON Deutschland über alle Spannungsebenen von 0,4 kV bis 110 kV.

Gültig ab dem 10.01.2024:

Zum Download:

Netzrelevante Daten

Jahreshöchstlast - Hochspannung

Jahreshöchstlast - Umspannung HS/MS

Höchstentnahmelast - Hochspannung

Höchstentnahmelast - Umspannung HS/MS

Summe aller Einspeisungen - Hochspannung


Haftungsausschluss

Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der VSE Verteilnetz GmbH ausgeschlossen. VSE Verteilnetz GmbH behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.