Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz kann auf Wunsch des Anschlussnutzers in den Netzen der VSE Verteilnetz GmbH der Messstellenbetrieb und/oder die Messung von einem Dritten durchgeführt werden. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist der Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages bzw. eines Messrahmenvertrages erforderlich.
Bezugnehmend auf die "Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens" der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-09-034 vom 09.09.2010) stellt die VSE Verteilnetz GmbH im Folgenden die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Verträge zum Download als Muster bereit. Ergänzt werden die Verträge durch die ebenfalls zum Download bereitgestellten Anlagen 1 bis 2: