Stromeinspeisung

Kraftwerks-Netzanschlussverordnung

Zum 27. Juni 2007 trat die Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung ? KraftNAV) in Kraft. Diese Verordnung regelt Bedingungen für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Erzeugungsanlagen) mit einer Nennleistung ab 100 Megawatt an Elektrizitätsversorgungsnetzen mit einer Spannung von mindestens 110 Kilovolt. Die Regelungen dieser Verordnung sind hinsichtlich der Pflichten der Netzbetreiber abschließend im Sinne des § 111 Absatz 2 Nr. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bleiben unberührt.

Als Betreiber eines Elektrizitätsversorgungsnetzes mit einer Spannung von 110 kV veröffentlicht die VSE Verteilnetz GmbH gemäß § 3 Absatz 1 KraftNAV nachfolgende Angaben:

  • Um Ihr Anschlussbegehren zu prüfen und die für eine entsprechende Anschlussnutzung verfügbaren Leitungskapazitäten zu ermitteln, benötigen wir Informationen und Daten gemäß ?Angaben zum Kraftwerk?.
    Bitte leiten Sie diese per eingeschriebenen Brief an:
    VSE Verteilnetz GmbH, Heinrich-Böcking-Straße 10-14, 66121 Saarbrücken
  • Es gelten unsere standardisierten Bedingungen für einen Netzanschlussvertrag.
  • Darstellung des Netzschemaplans sowie der Netzauslastung im gesamten Netz einschließlich der Kennzeichnung tatsächlicher oder zu erwartender Engpässe.

EEG-Abrechnung

Gemäß § 77 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen.

Netzengpässe

Es sind derzeit keine Netzengpässe vorhanden.