Netzentgelte

Die VSE Verteilnetz GmbH veröffentlicht hiermit die gemäß § 17 Abs. 2 und 3 ARegV sowie § 27 StromNEV die Netzentgelte für das Jahr 2026. Die Netzentgelte wurden unter Berücksichtigung der Erlösobergrenze und der Änderungen nach § 4 Abs. 3 ARegV kalkuliert.

Die Erlösobergrenze für das Jahr 2026 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV die Grundlage für die Bestimmung der Netzentgelte sowie der Entgelte für den Messstellenbetrieb. Die mit dieser Veröffentlichung bekannt gegebenen neuen Preise und Regelungen für die Nutzung des Netzes der VSE Verteilnetz GmbH gelten ab dem 01. Januar 2026.

Wir weisen darauf hin, dass sich die Übertragungsnetzbetreiber eine Anpassung der Netzentgelte vorbehalten haben, sollten gesetzliche Neuregelungen einen Zuschuss zu den Netzentgelten 2026 vorsehen. Dies hätte ggf. dann auch eine Anpassung der Netzentgelte der energis-Netzgesellschaft mbH zur Folge.

Netznutzungsentgelte

Es handelt sich um vorläufige Netzentgelte 2026. Änderungen der vorläufigen Netzentgelte können sich daher bis 31.12.2025 ergeben und behalten wir uns ausdrücklich vor. Insbesondere können sich Anpassungen auch aufgrund von Erhöhungen in den Übertragungsnetzentgelten ergeben.

Hochlastzeitfenster (gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV)

Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 3 StromNEV

(singulär genutzte Betriebsmittel)

Baukostenzuschuss (BKZ)

Ansprechpartner

VSE Verteilnetz GmbH
T 0681 4030-1221

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