EEG-Großanlagen

Anfrage einer Erzeugungsanlage ab 100 kW

Maximale Wirkleistung der Erzeugungsanlange bis zu 25 MW: Anfrage bei energis-Netzgesellschaft mbH.

Maximale Wirkleistung der Erzeugungsanlage über 25 MW: Anfrage unter Berücksichtigung des nachfolgenden Anfrageprozesses an eeg-grossanlagen@vse-verteilnetz.de.

Folgende Formulare und Dokumente müssen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorliegen, damit die Anfrage als vollständig angesehen werden kann:

  • Anhang E.1 - Antragstellung für Netzanschlüsse
  • Anhang E.2 - Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (bei Bezugsanlagen notwendig)
  • Anhang E.6 - Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers - Hochspannung
  • Lageplan mit Flurstücksbezeichnung und -kennzeichnung
  • Einverständnis der Grundstückseigentümer (falls diese nicht identisch mit dem Anfragenden sind)
  • ID-Nr. des elektronischen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ)

Nachdem die Anfrage vollständig und mit den notwendigen Unterschriften vorliegt, wird sie unverzüglich zur Netzverträglichkeitsprüfung weitergeleitet.

Eine Rückmeldung an den Anfragenden erfolgt als Tagesauskunft unter Zuweisung des Netzverknüpfungspunktes gemäß § 8 Abs. 1 EEG innerhalb der gesetzlichen Fristen.

Für die befristete Reservierung der Netzanschlusskapazität gelten folgende Voraussetzungen:

  • Vollständige Anfrage
  • Eingangsbestätigung der Beantragung einer für den jeweiligen Energieträger geltenden Genehmigung (z. B. BImschV-Genehmigung, Baugenehmigung) bzw. Zuschlagserteilung im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens) bzw. sonstiger Nachweis der Ernsthaftigkeit des Vorhabens bei Anlagen, für die keine einschlägigen Genehmigungserfordernisse bestehen.

Die Reservierung ist befristet auf 6 Monate. Danach kann sie für weitere 6 Monate verlängert werden, soweit innerhalb der Reservierungsfrist proaktiv durch den Anlagenbetreiber einer der folgenden Nachweise erbracht wird (Projektfortschrittsnachweis):

  • Bestandskräftige energieträgerspezifische Genehmigung oder
  • Vergleichbarer Projektfortschritt, z. B. Abschluss Finanzierungsvereinbarung oder Bestellung wesentlicher Anlagenkomponenten

Eine Verlängerung der Reservierung muss über per Mail beantragt werden. Es werden entsprechende Dokumente zum Nachweis des eingereichten Projektfortschritt benötigt.

Wird innerhalb der Befristung kein Projektfortschrittsnachweis erbracht, wird der reservierte Netzanschlusspunkt automatisch wieder frei.

Für die unbefristete Netzanschlusszusage gelten folgende Voraussetzungen:

  • Baugenehmigung oder anlagenspezifische Genehmigungen bzw. sonstiger Nachweis eines vergleichbaren Projektfortschrittes bei Anlagen, für die keine einschlägigen Genehmigungserfordernisse bestehen und kumulativ
  • Absichtserklärung zum Baubeginn mit Unterschrift und Zeitpunkt

Es erfolgt ein Widerruf der Zusage, wenn der zugesagte Termin des Beginns der Errichtung der Anlage, vom Anlagenbetreiber verschuldet, nicht eingehalten wird.

In den folgenden Fällen wird der zugewiesene Netzanschlusspunkt nach Ablauf der jeweiligen Fristen ohne weitere Rücksprache mit Ihnen storniert:

  • Keine fristgerechte Übermittlung aller fehlenden Unterlagen
  • Keine fristgerechte Beantragung einer Fristverlängerung per E-Mail

Falls die Erzeugungsanlage trotzdem realisiert werden soll, ist ein neuer Antrag zu stellen.

Ansprechpartner bis zu 25 MW Leistung

energis-Netzgesellschaft mbH

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Ansprechpartner ab 25 MW Leistung

VSE Verteilnetz GmbH

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