Die VSE Verteilnetz GmbH veröffentlicht hiermit die gemäß § 17 Abs. 2 und 3 ARegV sowie § 27 StromNEV die Netzentgelte für das Jahr 2023. Die Netzentgelte wurden unter Berücksichtigung der Erlösobergrenze und der Änderungen nach § 4 Abs. 3 ARegV kalkuliert.
Die Erlösobergrenze für das Jahr 2023 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV die Grundlage für die Bestimmung der Netzentgelte sowie der Entgelte für den Messstellenbetrieb. Die mit dieser Veröffentlichung bekannt gegebenen neuen Preise und Regelungen für die Nutzung des Netzes der VSE Verteilnetz GmbH gelten ab dem 01. Januar 2023.