Netzentgelte

Die VSE Verteilnetz GmbH veröffentlicht hiermit die gemäß § 17 Abs. 2 und 3 ARegV sowie § 27 StromNEV die Netzentgelte für das Jahr 2024. Die Netzentgelte wurden unter Berücksichtigung der Erlösobergrenze und der Änderungen nach § 4 Abs. 3 ARegV kalkuliert.

Die Erlösobergrenze für das Jahr 2024 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV die Grundlage für die Bestimmung der Netzentgelte sowie der Entgelte für den Messstellenbetrieb. Die mit dieser Veröffentlichung bekannt gegebenen neuen Preise und Regelungen für die Nutzung des Netzes der VSE Verteilnetz GmbH gelten ab dem 01. Januar 2024.

Hochlastzeitfenster (gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV)

Baukostenzuschuss (BKZ)

Ansprechpartner

VSE Verteilnetz GmbH
T 0681 4030-1221

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